Wichtige Informationen zur Aufnahme: 

1. Die Aufnahme ist grundsätzlich nicht fristgebunden. In der Regel erfolgen die Neuaufnahmen der Kinder zu Beginn des Hortjahres.

2. Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Einrichtungsleitung. Die Personensorgeberechtigten bekommen eine Ab- oder Zusage im Normalfall im selben Jahr ab April schriftlich

    zugesandt.

3. Bei einer Zusage sollen sich die Personensorgebrechtigten, unter der Nummer: 08362/940266, bei der Einrichtung melden, um einen Aufnahmegesprächstermin zu vereinbaren. 

4. Falls alle Betreuungsplätze besetzt sind und Sie keinen Hortplatz bekommen haben, können sich Interessenten auf eine Warteliste setzen lassen. Dies geschieht nicht automatisch.

5. Bevorzugt werden Geschwister- und Mitarbeiterkinder. Ansonsten nehmen wir Kinder aller Nationalitäten und Religionen auf. Auch Gastkinder deren Wohnsitz nicht in Füssen ist, können

    aufgenommen werden, wenn der Bedarf von der Einzugsgemeinde abgedeckt ist. 

 

Folgende Auswahlkriterien werden beachtet:

  • Gruppenzusammensetzung unter pädagogischen Gesichtspunkten, wie z.B. Alters- und Geschlechtermischung
  • Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend und berufstätig ist
  • Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden
  • Umfang der gewünschten Buchungszeiten